Impressum

1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG

Medieninhaber:

Gemeinde Großebersdorf

Herausgeber:

Gemeinde Großebersdorf
Ansprechperson: Bgm. Friedrich Haindl
Adresse: Münichsthaler Straße 27, 2203 Großebersdorf
Telefon: 02245/2714
Fax: 02245/271421
E-Mail: gemeinde@grossebersdorf.gv.at
DVR-Nummer der Gemeinde Großebersdorf: 0097527

Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:

Homepage der Gemeinde Großebersdorf bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Gemeinde Großebersdorf

2. Kundmachung gem. § 13 AVG

Schreiben an die Gemeinde Großebersdorf richten Sie bitte an folgende Adresse:
Gemeinde Großebersdorf
Münichsthaler Straße 27
2203 Großebersdorf

Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.

Telefon und Fax

Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer 02245/271421. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer 02245/2714 während der Amtsstunden zur Verfügung.

E-Mail

Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse gemeinde@grossebersdorf.gv.at der StadtGemeinde Großebersdorf.

Für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Großebersdorf können folgende Formate verwendet werden:

 

TextASCIItext/plain*.TXT
DokumentPDFapplication/pdf*.PDF
DokumentRTFapplication/rtf*.RTF
DokumentMS Office Wordapplication/msword*.DOC
DokumentMS Office Excelapplication/msexcel*.XLS
GrafikGIFimage/gif*.GIF
GrafikJPEGimage/jpeg*.JPG *.JPEG
GrafikBMPimage/bmp*.BMP
HTMLHTMLtext/html*.HTM *.HTML
KomprimierungZIPapplication/zip*.ZIP

Amtsstunden

Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen

Montag  8:00 bis 12:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr 
Dienstag  8:00 bis 12:00 Uhr
Mi, Do  13:00 bis 15:30 Uhr 
Freitag  8:00 bis 12:00 Uhr 

zur Verfügung. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.

3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Gemeinde Großebersdorf angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde Großebersdorf keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.

Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie des Marken- und Musterschutzes.

Die auf den Internetseiten der Gemeinde Großebersdorf wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Gemeinde Großebersdorf als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.

Was ist die Amtssignatur?

Die Amtssignatur ist die Signatur (=Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokument von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Wie sieht eine Amtssignatur aus?

Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:

  • Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)

Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine verbindliche Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren Erkennbarkeit wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.

Die Gemeinde fasst deshalb die Merkmale der Amtssignatur in einem Signaturblock zusammen, der beispielhaft folgendermaßen aussieht.

Text

Wie sieht die Bildmarke der Marktgemeinde Großebersdorf aus?

Die grafische Gestaltung der Bildmarke obliegt der jeweiligen Behörde. Aus Bürgersicht ist es aber empfehlenswert, dass sich Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem einheitlichen Design orientieren. Die Marktgemeinde Großebersdorf verwendet deshalb folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur.


Logo


§ 19 Abs. 3 E-GovG normiert, dass die Behörden ihre Bildmarke im Internet gesichert zu veröffentlichen haben.

Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:

Amtssignierte Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Großebersdorf

Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden?

Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine einfache Möglichkeit zu geben, um die Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten Amtssignatur leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über folgende Internet-Adresse:

www.signaturpruefung.gv.at

Wenn Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur versehenen elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen möchten, rufen Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu prüfende Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine gültige Amtssignatur handelt.

Wie kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung überprüfen?

Damit die Gemeinde überprüfen kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung der Gemeinde handelt, müssen Sie den vollständigen Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Dies kann auf folgende Arten erfolgen:

  • Persönlich
  • Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage)
  • Per Fax
  • Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)

Amtssignatur

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke
 gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz



Die Marktgemeinde Großebersdorf verwendet bei von ihr amtssignierten Dokumenten die folgende Bildmarke:


Logo



Friedrich Haindl

Bürgermeister

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