Impressum |Sitemap |Cookies |Datenschutz |Barrierefreiheit
Standort: Startseite
Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragbar Für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 – Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024/maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025
Hintergrundinfos über das "Wohn- und Baupaket" der Bundesregierung
Mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" sollen wichtige konjunkturelle Impulse gesetzt werden, leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert werden. Zudem ist mit positiven Effekten auf die Auftragslage in der Bauwirtschaft, welche 2023 im Vergleich zum Vorjahr einen Auftragsrückgang von 27 Prozent verzeichnete, zu rechnen. Darüber hinaus ist von einem Anstieg an Beschäftigungsverhältnissen auszugehen. Gleichzeitig werden auch wichtige Sanierungsimpulse gesetzt, um bestehenden Wohnraum zu verbessern und zu ökologisieren.
Über den Handwerkerbonus
Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Am Mittwoch soll der entsprechende Abänderungsantrag im Parlament eingebracht werden. Diese Maßnahme soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.
Was wird gefördert?
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.
Darüber hinaus wird es auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen geben, die ihren Antrag nicht online einbringen können.
Beispiele
22.04.2024
| A| A