Feuerwerk & Co: Was zu Silvester erlaubt ist

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Feuerwerk

Ein Silvesterfeuerwerk hat bei vielen Tradition. Wegen der Ausgangsbeschränkungen ist es aber rechtlich gesehen fast nicht möglich, ein Feuerwerk zu zünden. Die Polizei kündigt verstärkte Kontrollen an. Die Pyrotechnikhändler berichten unterdessen von geringen Verkaufszahlen.

Ein klassisches Feuerwerk besteht hauptsächlich aus Raketen der Pyrotechnik-Kategorie F2. Diese dürfen nur außerhalb des Ortsgebiets geschossen werden, sind also auch im privaten Garten im bebauten Gebiet verboten. Außerhalb des Ortsgebiets können Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dieses Jahr aber auch nicht gezündet werden, weil zu Silvester die Ausgangsbeschränkungen gelten. Auf Anfrage beim Gesundheitsministerium heißt es, private Feuerwerke auf öffentlichem Grund seien „reine Belustigung und daher kein ‚Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Personen gemäß Z 3 lit. a zur körperlichen und psychischen Erholung‘, also keine Ausnahme von der Ausgangssperre.“

Erlaubt sei es aber, sich Feuerwerke anzusehen, denn das gelte als Aufenthalt im Freien zur körperlichen oder psychischen Erholung. Möglich ist das auch mit den Personen des gemeinsamen Haushalts oder einer Bezugsperson. Und noch eine weitere Ausnahme nennt das Gesundheitsministerium: Sprengmeisterinnen und Sprengmeister dürfen für berufliche Zwecke zu Silvester den Wohnbereich verlassen und auch innerhalb des Ortsgebiets, sofern es eine entsprechende Genehmigung gibt, Feuerwerke zünden.

 

30.12.2020