Die Impfung gegen Rotaviren ist im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Es handelt sich um eine Schluckimpfung, die ehest möglich ab der vollendeten 6. Lebenswoche verabreicht werden soll.
Alle Säuglinge sollen in Abhängigkeit vom verwendeten Impfstoff, entweder zwei Schluckimpfungen (Rotarix) oder drei Schluckimpfungen (RotaTeq) erhalten. Der Mindestabstand zwischen den Schluckimpfungen soll dabei jeweils vier Wochen betragen. Bei zwei Dosen muss die Impfserie spätestens mit einem Alter des Säuglings von 24 Wochen, bei drei Dosen spätestens mit 32 Wochen abgeschlossen sein.
Hinweis
Rotarix und RotaTeq sind nicht austauschbar. Eine begonnene Grundimmunisierung muss mit demselben Impfstoff beendet werden. Auffrischungsimpfungen sind nicht vorgesehen.
Was muss ich nach der Rotaviren-Impfung beachten?
Bei den Rotaviren-Impfstoffen handelt es sich um Lebendimpfstoffe. Es ist daher möglich, dass Säuglinge innerhalb der ersten zwei bis vier Wochen nach der Impfung Impfviren im Stuhl ausscheiden. Dadurch besteht die Möglichkeit einer fäkal-oralen Übertragung von Rotaviren auf ungeschützte Personen. Daher sollten Personen, die zu geimpften Säuglingen Kontakt haben, etwa vier Wochen lang besonders auf eine sorgfältige Hygiene achten, z.B. gründlichen Händewaschen nach dem Wechsel der Windel.